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DI Karin Wagenbauer-Necas

Karin Wagenbauer-Necas

NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH

Wien/Niederösterreich

Unsere Kernkompetenzen

  • Steuerberatung
  • Personalverrechnung
  • Buchhaltung
  • Bilanzierung
  • Unternehmensberatung

Diese Probleme lösen wir

  • Erstellung Ihrer Buchhaltung, Personalverrechnung, Einnahmen Ausgaben Rechnung und Steuererklärungen
  • Steueroptimierung, Steuerplanung
  • Unterstützung bei Ordinationsneugründung oder Ordinationsübernahme
  • Erweiterung Ihrer bestehenden Ordination
  • Rechtzeitige Planung der Nachfolge

Wir sind mit unseren Klienten im ständigen Kontakt und finden Lösungen bevor Probleme entstehen.

Dafür sind wir bekannt

Spezielles Know How für die Betreuung von Ärzten

Tätig für Ärzte seit

1995

Woran wir glauben, unsere Überzeugungen

Das Geheimnis unseres Erfolges basiert auf der Kommunikation mit unseren Mandanten. Nur so können wir Beratungsbedarf erkennen und individuell die bestmögliche Beratung für unsere Mandanten bieten.

Das macht uns richtig Freude

Wenn unsere Arbeit Früchte trägt und unsere Mandanten zufrieden sind!

Am liebsten sollen unsere Klienten über uns sagen

Meinen Freunden empfehle ich NWT!

Referenzen

Wir haben für Sie kurz zusammenfasst, was Sie noch vor dem 31.12.2023 noch erledigen könnten, um Steuern zu sparen!

Gewinnfreibetrag bei Einzelordinationen und betrieblicher Mitunternehmerschaft (Gruppenpraxen)

Der Gewinnfreibetrag besteht aus

Im Ministerrat wurden die Neuregelung und Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Bereiche beschlossen.

Ein Meilenstein für den Dritten Sektor in Österreich, dem langjährige, intensive Verhandlungen durch den Fundraising Verband

Seit dem Wartungserlass zum Umgründungssteuergesetz 2022 ist es möglich, eine Einbringung, einen Zusammenschluss oder eine Realteilung bereits vor dem Stichtag vertraglich abzuschließen.

Es sind dafür sämtliche Bestandteile des Vertrages in

Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg 2022 Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2023 (manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über das Registrierkassen-Webservice) geprüft werden muss (verpflichtende Überprüfung des

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind

  • bis € 1.000,00
    • bis € 2.000,00 pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
    • bis € 1.000,00

    Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen genehmigt ist und ab sofort zum Download zur Verfügung steht.

    Die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss ist noch bis

    Seit dem 1.3.2022 ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wien fast flächendeckend nur mehr mit „Parkpickerl“ oder Parkschein erlaubt. Für Arbeitnehmer/innen, die vom/von der Arbeitgeber/in einen Parkplatz zur Verfügung

    Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Diese betreffen einerseits steuerliche Erleichterungen im EStG,  KStG, UStG ua (bspw steuerfreie Weihnachtsgutscheine in 2021, Arbeitsplatzpauschale)

    Weihnachtsgutscheine bis € 365,00 pro Mitarbeiter auch dieses Jahr wieder steuerfrei möglich:

    • Weihnachtsgutscheine bis € 365,00 sind auch dieses Jahr wieder sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei gestellt.
    • Da die Maßnahmen zur Verhinderung

    Aus aktuellem Anlass des Versands des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerreform, dürfen wir die wesentlichen Eckpunkte für Sie kurz zusammenfassen:

    • Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer können bis zu € 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden
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