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Registrierkasse / Jahresbelegprüfung

Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg 2022 Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2023 (manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über das Registrierkassen-Webservice) geprüft werden muss (verpflichtende Überprüfung des Manipulationsschutzes!).

Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg.
Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bps-wt.at/wp-content/uploads/2017/12/BMF-Erinnerung-zur-Registrierkassenpflicht.pdf

Für Detailinformationen wenden Sie sich gerne persönlich an uns. 
Ihr NWT-Team

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DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH