Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg 2022 Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2023 (manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über das Registrierkassen-Webservice) geprüft werden muss (verpflichtende Überprüfung des Manipulationsschutzes!).
Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg.
Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bps-wt.at/wp-content/uploads/2017/12/BMF-Erinnerung-zur-Registrierkassenpflicht.pdf
Für Detailinformationen wenden Sie sich gerne persönlich an uns.
Ihr NWT-Team