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Corona-Prämie bis € 3.000 steuerfrei für 2021

Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Diese betreffen einerseits steuerliche Erleichterungen im EStG,  KStG, UStG ua (bspw steuerfreie Weihnachtsgutscheine in 2021, Arbeitsplatzpauschale) und andererseits Erleichterungen iZm der Abgabenentrichtung (vereinfachte Steuerstundung, Neuverteilung COVID-19-Ratenzahlungsmodell, befristete Gutschriftenauszahlungen). Durch einen Abänderungsantrag ist ua auch noch die Steuerfreiheit von Corona-Prämien bis EUR