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Corona-Prämie bis € 3.000 steuerfrei für 2021

Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Diese betreffen einerseits steuerliche Erleichterungen im EStG,  KStG, UStG ua (bspw steuerfreie Weihnachtsgutscheine in 2021, Arbeitsplatzpauschale) und andererseits Erleichterungen iZm der Abgabenentrichtung (vereinfachte Steuerstundung, Neuverteilung COVID-19-Ratenzahlungsmodell, befristete Gutschriftenauszahlungen).

Durch einen Abänderungsantrag ist ua auch noch die Steuerfreiheit von Corona-Prämien bis EUR 3.000 für das Jahr 2021 ergänzt worden (§ 124b Z 350 lit. a letzter Satz EStG). Die Prämienzahlung ist bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 zu leisten. Der Abänderungsantrag ist soeben veröffentlicht worden und unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AA/AA_00200/imfname_1046954.pdf abrufbar.

Den im Plenum beschlossenen Gesetzestext über die Erleichterungen im EStG, KEStG UStG ua (inkl. Corona-Prämien für 2021) können Sie unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I-BR/I-BR_10803/fname_1047812.pdf abrufen.

Den im Plenum beschlossenen Gesetzestext über die Erleichterungen betreffend Abgabenentrichtung in der BAO (Seite 3) können Sie unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I-BR/I-BR_10804/fname_1047831.pdf abrufen. 

Einen kurzen Überblick über die im Dezember gefassten Covid-Unterstützungsmaßnahmen finden Sie derzeit auch auf der BMF-Homepage unter:

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/corona-hilfsmassnahmen/unterstuetzungsmassnahmen-entrichtung-abgaben.html

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/dezember/unterstuetzungsmassnahmen-finanzamt.html

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/November/coronahilfen.html

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DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH