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Spendenbegünstigung für gemeinnützige Bereiche

Im Ministerrat wurden die Neuregelung und Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Bereiche beschlossen.

Ein Meilenstein für den Dritten Sektor in Österreich, dem langjährige, intensive Verhandlungen durch den Fundraising Verband Austria vorangegangen sind. Der flächendeckende Zugang zur Absetzbarkeit ab 2024 bedeutet den Abschluss eines 1994 begonnenen Projekts.

Das sind die fünf konkreten Verbesserungen

  1. ALLE gemeinnützigen Bereiche werden am 1.1.2024 Zugang zur Spendenbegünstigung haben. Damit endet eine seit 2009 bestehende Benachteiligung für die Spendenzwecke Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur, die im neuen Jahr endlich auch vom steuerlichen Anreiz profitieren können.
  2. Speziell für kleine Organisationen mit jährlichen Spendeneinnahmen von weniger als einer Million Euro kommt eine Verbesserung, die ihren Zugang zur Spendenbegünstigung wesentlich erleichtert: Anstatt der umfassenden, jährlichen Wirtschaftsprüfung, ist die Prüfung und Bestätigung durch eine/n Steuerberater*in vorgesehen.
  3. Während der Bescheid zur Spendenabsetzbarkeit bisher frühestens drei Jahre nach der Gründung des Vereins möglich war, kann der Antrag ab dem kommenden Jahr bereits nach einem Jahr Vereinstätigkeit gestellt werden. Eine große Erleichterung für neu gegründete Vereine, die durch den schnelleren Zugang schneller wachsen und damit mehr Gutes bewirken können.
  4. Durch die im internationalen Vergleich bislang sehr restriktiven und kaum förderlichen Rahmenbedingungen konnten gemeinnützig aktive Stiftungen ihr Potential bislang nicht ausschöpfen. Das soll sich ab 2024 u.a. dadurch ändern, dass die Absetzbarkeit von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen in Dauerrecht übernommen wird und nicht per Jahresende ausläuft. Außerdem können Stiftungen künftig schon im Gründungsjahr flexibler agieren und auch Stiftungskapital (nicht nur dessen Erträgnisse) zum Einsatz bringen. Damit können sie etwa in akuten Krisenfällen schneller helfen.
  5. Die Reform ist auch mit Verfahrenserleichterungen bei Statutenänderungen sowie bei der Abhebung von steuerlichen Grenzen verbunden. So wird beispielsweise die Obergrenze für Ausnahmegenehmigungen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Insgesamt wird durch diese und andere Maßnahmen die Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine verbessert und Bürokratie abgebaut.

Meilensteine der Spendenbegünstigung in Österreich

  • 1.1.1994: Einführung der Spendenbegünstigung für wissenschaftliche Vereine, Universitäten und ausgewählte Museen
  • 1.1.2009: Ausweitung auf mildtätige und soziale Körperschaften sowie auf den Bereich Entwicklungszusammenarbeit
  • 1.1.2012: Ausweitung auf Umweltschutz, anerkannte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren
  • 1.1.2016: Ausweitung auf Kultur (mit Einschränkungen) und erstmals Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen
  • 1.1.2024: 30 Jahre nach der erstmaligen Einführung werden sämtliche gemeinnützigen Zwecke begünstigt

Zahlen und Fakten – die Spendenabsetzbarkeit wirkt!

  • Seit 2009 haben sich die Spendeneinnahmen fast verdreifacht
  • 900 Mio. Euro wurden in Österreich 2022 gespendet
  • Rund 6.000 Einrichtungen sind derzeit begünstigt
  • 2014 haben erstmals mehr als 1 Mio. Menschen Spenden steuerlich geltend gemacht

Hier geht´s zur aktuellen Presseaussendung des Fundraising Verband Austria, der einen maßgeblichen Beitrag zu den Innovationen geleistet hat: https://www.fundraising.at/erweiterung-spendenabsetzbarkeit/

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DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH