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Falle Sachbezug: Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien

Seit dem 1.3.2022 ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wien fast flächendeckend nur mehr mit „Parkpickerl“ oder Parkschein erlaubt. Für Arbeitnehmer/innen, die vom/von der Arbeitgeber/in einen Parkplatz zur Verfügung gestellt bekommen, der in einer dieser neuen Parkzonen gelegen ist, führt die Gebührenpflicht nun zu einem steuerpflichtigen Sachbezug! Allgemeine Voraussetzungen für einen Parkplatz-Sachbezug Wenn Arbeitnehmer/innen