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Ökosoziale Steuerreform

Aus aktuellem Anlass des Versands des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerreform, dürfen wir die wesentlichen Eckpunkte für Sie kurz zusammenfassen: Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer können bis zu € 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden (ab 2022) Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist weiterhin möglich – für die ersten  € 30.000 allerdings  sogar 15 %, danach bis € 175.000  weiterhin 13 %