Ökosoziale Steuerreform
Aus aktuellem Anlass des Versands des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerreform, dürfen wir die wesentlichen Eckpunkte für Sie kurz zusammenfassen: Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer können bis zu € 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden (ab 2022) Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist weiterhin möglich – für die ersten € 30.000 allerdings sogar 15 %, danach bis € 175.000 weiterhin 13 %