Profis für Profis

Die Wahl des richtigen Partners entscheidet häufig über Erfolg und Misserfolg!

Gerade Sie als Arzt benötigen eine Vielzahl von zuverlässigen Konsulenten und Lieferanten, um Ihre Praxis erfolgreich zu betreiben. Zusätzlich sind Ihre Anforderungen meist umfangreich, komplex und sehr individuell.

Sie benötigen daher eine passende Lösung, die Ihnen Sicherheit und wertvolle Zeit schenkt.

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News

Glückwünsch – Ihre Ordination ist in Betrieb, und Sie führen endlich Ihre eigene Ordination!

In dieser Phase heißen die Schlagworte Kontrolle und Optimierung.

In allen Bereichen Ihrer Ordination heißt es

Es gilt: Je konkreter die Planung, desto reibungsloser die Gründung!

Sie haben sich für Ihre persönliche Selbstständigkeit entschieden? Dann ist der Gründungsprozess eine äußerst spannende Sache, hält aber nichtsdestotrotz auch

Weihnachtsgutscheine bis € 365,00 pro Mitarbeiter auch dieses Jahr wieder steuerfrei möglich:

  • Weihnachtsgutscheine bis € 365,00 sind auch dieses Jahr wieder sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei gestellt.
  • Da die Maßnahmen zur Verhinderung

Sie haben einen Kassenvertrag erhalten, wollen eine Wahlarztordination begründen oder planen die Übernahme einer Ordination?

Kommt ein Mietobjekt in Frage oder ist ein Kauf wirtschaftlicher? Bei all diesen Fragen sollten

Aus aktuellem Anlass des Versands des Begutachtungsentwurfs zur ökosozialen Steuerreform, dürfen wir die wesentlichen Eckpunkte für Sie kurz zusammenfassen:

  • Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer können bis zu € 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden

Das BMF hat einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform auf der BMF-Homepage veröffentlicht. Dieser enthält Details zu:

  • Senkung der Lohn- und Einkommensteuer (2. Stufe ab 7/2022 von

Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben betreffen Finanzamtszahlungen darauf hin, dass es seit 1.1.2021 auf Grund der Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich auch zu einigen Änderungen bei

In Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws (Austria Wirtschaftsservice) spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß

Fehler oder falsche Angaben in Anträgen auf Corona-Unterstützungsleistungen des Bundes können nun mittels Korrekturmeldung richtiggestellt werden.

Der unberechtigte Bezug der verschiedenen Corona-Unterstützungsleistungen kann nicht nur eine Rückforderung der bereits ausbezahlten

Die angekündigte Verlängerung bestimmter Corona-Unterstützungsleistungen wurde nun auch in die jeweiligen Förderrichtlinien eingearbeitet.

Die bereits seit längerem angekündigte Verlängerung und Anpassung bestimmter Corona-Unterstützungsleistungen hat inzwischen auch Einzug in die zugrunde

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