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Österreich

Wozu eigentlich Haftpflichtversicherung?

Kurz: Weil Sie müssen!

Das Wort „Haft-Pflicht“ beschreibt gemäß unserem altehrwürdigen, bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB aus 1812!) die Verpflichtung, unter bestimmten Umständen für verursachte Schäden einstehen zu müssen. Für bestimmte Gefahrenarten oder Tätigkeiten ist dafür gesetzlich eine Versicherung vorgeschrieben. Das heißt dann etwas sperrig „Pflicht-Haftpflichtversicherung“.

Gesetzliche Pflicht seit 2010/2011

Ein Beispiel dafür ist die Zahnarzt-Haftpflichtversicherung. Zu dieser zentralen beruflichen Absicherung beraten wir unsere Klienten nicht nur tagtäglich, sondern haben wir an der Gesetzwerdung 2010/2011 auch mitwirken und damit unseren Beitrag für optimale rechtliche Rahmenbedingungen für Österreichs Zahnarzt-Haftpflichtrecht leisten können. Nun, 10 Jahre danach, ist eine gute Gelegenheit die Grundfunktionen dieser einzigen Pflichtversicherung für die Ausübung des Zahnarztberufs zu beleuchten.

Gesetzliche Funktionen der Pflichtversicherung

Bei einer Pflichtversicherung hat der Gesetzgeber immer zwei Aspekte im Kopf: Vergleichbar mit der aktuellen Impfdebatte stehen sich dabei Eigenschutz (für den Zahnarzt/den Pflichtversicherten) und Fremdschutz (für den Patienten/den Geschädigten) gegenüber.

Es soll also sowohl der „Unternehmer Zahnarzt“ im Fall einer Inanspruchnahme geschützt sein; als auch der Geschädigte, wenn sich der Anspruch als berechtigt herausstellt. In beiden Fällen ist mit einer Versicherung gewährleistet, dass die Entschädigung erfolgen kann und das Vermögen des Zahnarztes abgesichert ist.

Funktionen aus Zahnarzt-Sicht

Auch aus Sicht des versicherten Zahnarztes hat die Haftpflichtversicherung eine wichtige Doppelfunktion: einerseits die „Abwehrfunktion“ und andererseits die „Leistungsfunktion“. Denn die Versicherung ist mitnichten „die Stelle, die immer zahlt“, wenn eine Forderung gestellt wird.

Würden wirklich alle in der Praxis ganz überwiegend nicht gerechtfertigten Forderungen stets ungeprüft bezahlt werden, wären die Prämien für einen Zahnarzt-Haftpflichtschutz – vor dem Hintergrund modernen Anspruchsdenkens – unerschwinglich hoch. Daher besteht die erste zentrale Funktion der Haftpflichtversicherung darin, den Zahnarzt von Schaden freizuhalten, indem ungerechtfertigte Forderungen *abgewehrt* werden.

Die richtige Versicherungssumme

Sollte sich eine Forderung – allenfalls auch erst nach einem Sachverständigenverfahren vor Gericht – als gerechtfertigt herausstellen, kommt die zweite Funktion der Versicherung zum Tragen, die Leistungsfunktion.

Die Kosten, für die der Versicherer dann einzustehen hat, umfassen ein breites Spektrum: Neben den bis dahin angefallenen Prozess- und sonstigen Abwehrkosten wird jetzt auch all das bezahlt, was gemeinhin unter dem Schadenersatz-Begriff zusammengefasst wird: Schmerzengeld, Verdienstentgang, Unterhalt, Pflegekosten, Trauerschaden.

WICHTIG:

Die gewählte Versicherungssumme muss insgesamt auch in einem Großschadenfall für alle diese Kosten zusammen ausreichen! Eine dauernde Invalidität fällt bei einem Kind mit langer Restlebenserwartung dann ungleich höher aus als bei einem älteren Patienten. Auch das Thema Verdienstentgang, wegen einer beispielsweise unklar gewordenen Sprache bei Verletzung des nervus lingualis, wird bei einem berühmten Fernsehmoderator anders zu sehen sein, als bei einem anderen Patienten. [MM1] 

Die höchsten Risiken entspringen dabei oftmals eher dem allgemeinmedizinischen als dem zahnarzt-spezifischen Bereich – und beides muss natürlich gleichermaßen abgedeckt sein. Für die Verdeutlichung dieser Thematik sei an den dramatischen Fall vor wenigen Jahren erinnert, als ein Patient anstelle des Spülwassers den Becher mit dem Bleachingmittel erwischt hat. Dieser schlimme Fall mit schweren Dauerfolgen ging damals durch die Medien.

„Trick“

Der Haftpflicht-Versicherungsschutz ist für Zahnärzte in Österreich immer noch äußerst günstig und unterscheidet sich am Markt in der Prämie nur minimal. Wir empfehlen daher unbedingt auf die Qualität achten, um etwa auch für typische nichtmedizinisch indizierte Behandlungen wie etwa Bleaching vollen Schutz zu haben, was nicht in allen Angeboten gleichermaßen gegeben ist.

Ein auf Zahnärzte spezialisierter unabhängiger Berater kennt alle am Markt angebotenen Standard- und Sonderprodukte und findet die für Sie individuell beste Lösung.

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