Österreich
Kurz: Weil Sie müssen!
Das Wort „Haft-Pflicht“ beschreibt gemäß unserem altehrwürdigen, bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB aus 1812!) die Verpflichtung, unter bestimmten Umständen für verursachte Schäden einstehen zu müssen. Für bestimmte Gefahrenarten
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