Wie relevant ist die Gesellschaftsform der Ärzte-GmbH für eine Gruppenpraxisgründung?

Mit der Einführung der Ärzte-GmbH im Sommer 2010 stellt der Gesetzgeber neben der Offenen Gesellschaft eine zweite Rechtsform zur Verfügung, die für eine Gründung einer Gruppenpraxis akzeptiert wird. Der Zugang der Ärzteschaft ist aber zögerlich. Bislang ist mir keine Gruppenpraxisgründung bekannt, die nach dem Muster einer GmbH gegründet wurde. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum von sechs Monaten nicht sehr lange.
Generell lässt sich kein Urteil fällen, welche der Rechtsformen für eine Gruppenpraxis besser geeignet wäre. Die Anforderungen sind von Fall zu Fall zu unterschiedlich. Bei den Gesprächen mit meinen Klienten stelle ich fest,
dass die beschränkte Haftung der GmbH im Vergleich zur OG, die in dieser
Rechtsform für alle Partner unbeschränkt ist, nur selten in den Vordergrund
gerückt wird.

Generell lässt sich sagen, dass die höheren Gründungskosten und die aufwändigere Form der Buchhaltung, wie sie bei der GmbH notwendig ist, sich nur für wirklich große Gruppenpraxen mit mehr als den üblichen zwei Gesellschaftern rechnen. Außerdem sollte mit einem Gewinn von mehr als 200.000 Euro zu kalkulieren sein, der nicht zur Gänze entnommen werden muss, um gewisse Steuervorteile zum Tragen kommen zu lassen.
Gleichzeitig sollte eine hohe Investitionstätigkeit in Technik und Apparaturen vorliegen: In einer anlagenintensiven Ordination wirken sich die Vorzüge und Gestaltungsmöglichkeiten einer Kapitalgesellschaft erst richtig aus. Je größer die Praxis, umso überlegenswerter ist die Gründung einer Gruppenordination nach GmbH-Recht. Die herkömmlichen Praxen mit zwei Partnern finden eine ausreichende rechtliche Grundlage in der OG. Ihre einfache Administrierbarkeit und die klaren Regeln liefern gewichtige Gründe, den Nachteil der unbeschränkten Haftung hinzunehmen. Bislang ist mir in meiner beruflichen Tätigkeit noch kein Fall begegnet, wie ein Gruppenpraxispartner für die Entscheidungen seines Kollegen wirtschaftlich zur Verantwortung gezogen worden wäre.

Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“

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Iris Kraft-Kinz
MEDplan GmbH & Co KG

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