Immer mehr Ordinationen setzen auf eine individuelle Wort und Bild-Marke: Sie präsentieren sich mit einem eigenen Logo und setzen sich durch Kreativität von den Konkurrenten ab. Dies bringt im Wettbewerb Vorteile gegenüber anderen Kollegen, was vor allem für Wahlärzte besonders wichtig ist. Die Ordination und sein Team bleiben leichter beim Patienten in Erinnerung. Gleich-zeitig gibt es bei Erinnerungszetteln, markenkonformen E-Mails und Schreiben der Ordination eine hohe Wiedererkennung: Der Blick auf das gebrandete Post-it erinnert an den anstehenden Arztbesuch, ohne es lange lesen zu müssen. Und – nach meiner Erfahrung der weitaus wichtigere Effekt – : Praxen mit eigenem Branding werden vom Patienten als modern und engagiert wahrgenommen. Logos beeinflussen das Image, ebenso wie es Aktivitäten auf Social Media tun. Der Ordinationsauftritt wird als professioneller eingestuft. Ärzte, die ein Markenzeichen für ihre Praxis schaffen, sollten auf jeden Fall daran denken, sich diese Marke auch schützen zu lassen. Markenschutz ist in Österreich beim Österreichischen Patentamt zu beantragen: Die Kosten liegen im einfachen Verfahren in der Regel deutlich unter 500 Euro für zehn Jahre. Dabei genügt der nationale Schutz.
Bei einfachen Wortmarken ist es nicht immer ganz einfach, Markenschutz zu bekommen. Wort-Bild-Marken (der geschwungene „Coca-Cola-Schriftzug“, das „Anker-Logo“ mit Abbildung eines Ankers) lassen sich dagegen gut schützen. Aufpassen: Ältere Rechte an vergleichbaren Wort-Bild-Marken – im Gesundheitsbereich nicht unwahrscheinlich – können dazu führen, dass jüngere Markenrechte wieder gelöscht werden oder aufgrund einer Unterlassungsklage nicht verwendet werden dürfen. Um Gerichtsprozesse und Kosten zu vermeiden, sollte es daher schon vor einer Markenanmeldung eine gründliche Recherche nach älteren – registrierten, aber auch unregistrierten – Rechten geben. Mehr dazu unter www.patentamt.at.
Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“