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Warum die Rechtslage im Bereich der Notfallmedizin so heikel ist

 Ärzte stehen in Fällen der Notfallmedizin auf dünnem rechtlichem Eis. Die genaue Dokumentation der Umstände ist dabei der Schlüssel zum haftungsrechtlichen Notausgang. Während der spezialisierte Notfallmediziner im Umgang mit der Rechtslage in der Regel vertraut ist, bleiben für Allgemeinmediziner immer wieder offene Fragen.

Der Arzt wird zu einem Notfall gerufen und muss vor Ort Entscheidungen höchster Tragweite treffen. Bei Noteinsätzen kommt es immer wieder vor, dass Patienten die Hilfeleistung bzw. den Transport ablehnen und einen Revers unterschreiben, dass sie nicht mit in das Krankenhaus fahren wollen. Abgesehen von allen medizinischen Fragen entsteht für den erstversorgenden Arzt ein rechtliches Problem: Wie weit ist der Wunsch des Patienten in dieser besonderen Situation zu respektieren, ohne dass der Arzt in den Strudel späterer Haftungsklagen hineingerissen wird? Dabei steht das Urteil des Arztes im Vordergrund, ob der Patient die Tragweite seiner Entscheidung erkennen kann, oder ob er sich in einem Zustand befindet, in der der Arzt für ihn denken muss. Schock und Alkoholisierung sind dabei die häufigsten Ursachen, die die Urteilsfähigkeit eines Patienten beeinträchtigen können.

Im Hinblick auf die Haftung des Notarztes stellt sich die Frage nach der juristischen Wertigkeit eines schriftlichen Revers. Die Urteils- und Einsichtsfähigkeit des Patienten ist Voraussetzung für die Unterfertigung eines Revers. Formulare mit vorgefertigten Fragen zum Ankreuzen könnten problematisch sein. Vielmehr sollte eine fallbezogene Beschreibung des Sachverhaltes erfolgen. Für den Einsatz von Zwangsmitteln durch den Arzt oder Rettungsdienst gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ist der Patient beispielsweise an einer Weiterfahrt mit dem Auto aus Gründen der Eigengefährdung oder Gefährdung für Dritte zu hindern, dann ist dies nur unter Beiziehung der Polizei möglich.

Wichtig ist die Dokumentation, dass aus ärztlicher Sicht die Urteilsfähigkeit gegeben war. Dadurch wird der Arzt von der Verantwortung befreit. Die Dokumentation sollte möglichst genau sein, wenn möglich sollten auch Zeugen beigezogen werden. Ein schriftlicher Revers ist ein Mitindiz dafür, dass der Patient entscheidungsfähig war.
 
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“

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Iris Kraft-Kinz
MEDplan GmbH & Co KG