Im 3. Teil widmen wir uns der Ausstattung von Arztpraxen, wie Boden, Wände, elektrische Anlagen und Beleuchtung.
Boden
Bodenbeläge im Patientenbehandlungsbereich sind möglichst fugenlos und flüssigkeitsdicht herzustellen. Bei Bahnenware ist es ratsam, eine Hohlkehle auszubilden, denn diese kann verschweißt und damit fugenlos hergestellt werden. Ein 90° Stehsockel kann nur mit einer Silikonfuge (=Wartungsfuge) hergestellt werden.
Ein intakter versiegelter Parkettboden ist auch fugenlos und dicht. Es ist allerdings zu beachten, dass sich die Versiegelung an stark beanspruchten Stellen abtritt und dann ungepflegt wirkt. Ein Parkettbodenschleifen und Neuversiegeln ist aufgrund der Staubentwicklung in einer Arztpraxis ein Problem (man denke z.B. an die medizintechnischen Geräte einer Augenarztpraxis)
Anforderungen an Wände
Grundsätzlich sollten Wände in Räumen mit starker Patientenfrequenz sehr stabil hergestellt werden. Im Trockenbau bedeutet das eine zweifache Beplankung. Das ist auch aus schalltechnischen Gründen besser (Verbesserung um 10dB). Auf eine normgerechte Ausführung ist zu achten.
Wände sind in kontaminationsgefährdeten Bereichen bis 2,00 Meter leicht reinig- und desinfizierbar auszuführen (z.B. mit Latexfarbe). Es sollten aber auch Bereiche, die starker Beanspruchung unterliegen eine solche Ausstattung aufweisen (Durchgänge, Vorsprünge, etc.). Im Lehnenbereich von Sesseln sind Rammschutzleisten sinnvoll, damit der Putz nicht beschädigt wird.
Elektrische Anlagen
Es ist darauf zu achten, ob die Elektro-Anschlusswerte für das Objekt dem Bedarf der Nutzung entsprechen. Nach Möglichkeit ist eine möglichst umfassende, an den spezifischen Bedarf angepasste Elektroplanung für ein Objekt zu erstellen, damit können hygienische Bedingungen geschaffen werden. (Unterputzinstallation, Kabelkanäle, keine langen Kabelwege zur Dose)
Wenn Mietobjekte vom Vermieter für eine Arztpraxis hergerichtet werden, ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss den Elektroplan zu erstellen, damit keine Unklarheiten über Anzahl und Situierung der elektrischen Ausstattung bestehen.
Beleuchtung
Im Behandlungsraum müssen 500 Lux zur Verfügung stehen (In Nebenräumen 250 Lux). Die Leuchten sollten nicht direkt über der Behandlungsliege situiert werden, damit der Patient nicht geblendet wird. Es sollen arbeitsplatztaugliche Leuchten gewählt werden, um keine störenden Lichtpunkte auf Bildschirmen (Ultraschall, etc.) zu hinterlassen
Im Teil 4 besprechen wir Heizung/Klima/Lüftung sowie die Sanitäranlagen.