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Wann sind Objekte für Arztpraxen gut geeignet? (Teil 2 von 5)

Im 2. Teil widmen wir uns den Themen Akustik, Brandschutz, Diskretion beim Empfang und Arbeitnehmerschutz.

Schallschutz & Akustik

Es empfiehlt sich, zumindest im Wartebereich/Empfang schalldämpfende Maßnahmen zu ergreifen (Gipskarton Lochdecken, Mineralfaserdecken). Reduzierter Lärmpegel unterstützt Arzt und Personal bei ihrer Arbeit. Auch im Behandlungsraum sind im Idealfall Akustikdecken vorzusehen (nicht jedoch in OP oder Eingriffsraum, hier sind aus hygienischen Gründen glatte Decken erforderlich).

Nicht zuletzt aus Gründen der Diskretion muss der Schallschutz zwischen den Ordinationsräumen und auch zum Gang hin beachtet werden. Zwischenwände aus Ziegel oder doppelt beplankten Gipskartonwänden sowie Innentüren mit erhöhtem Schallschutz (40 bis 42 dB, Absenkdichtungen) sind dafür erforderlich.

Der Empfangsbereich sollte so viel Abstand zum Wartebereich haben, dass ein Mithören durch andere Patienten nicht möglich ist. Eine Trennwand zwischen Empfang und Wartebereich wäre gut, sollte aber Einblick für das Personal gewähren (z.B. Glaswand).

Brandschutz

Die Eingangstüre der Praxis muss nach außen aufgehen, wenn sich ständig mehr als 15 Personen in den Räumlichkeiten aufhalten. Fluchtwegekennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung, Rauchmelder vorsehen.

Diskretion beim Empfang

Die Einhaltung der Diskretion beim Empfang bedingt entsprechendes Platzangebot in diesem Bereich. Entweder wird der Warteraum räumlich abgegrenzt, z.B. durch eine Glaswand wg. der Einsehbarkeit oder der Raum bietet entsprechend Distanz zwischen Empfangspult und Wartebereich.

  • Empfangspultbreite ca. 2,50 bis 3,00 m Breite für 2 Arbeitsplätze
  • Warteraumgrößen 20 bis 30 m²
  • Empfang mit Vorbereich 15 bis 25 m²

Kleinere Warteräume sind mit entsprechenden organisatorischen Maßnahmen (weniger Patienten im Warteraum) möglich.

Arbeitnehmerschutz

Die Mindestraumhöhen in Ordinationen beträgt grundsätzlich 3,00 Meter.

  • Wenn eine Ordination kleiner als 100 m² ist und eine geringe körperliche Belastung vorliegt (Definition: überwiegend sitzende Tätigkeit) kann auf 2,50 Meter reduziert werden.
  • Wenn eine Ordination zwischen 100 m² und 500 m² ist und eine geringe körperliche Belastung vorliegt (Definition: überwiegend sitzende Tätigkeit) kann auf 2,80 Meter reduziert werden. Es dürfen dabei aber auch keine erschwerenden Bedingungen vorliegen: Wärmeentwicklung, Belastung durch Gerüche, Gase etc.

Raumhöhe im Eingriffsraum und Operationssaal: 3,00 Meter. Die erlaubte Raumhöhe hängt auch von der ärztlichen Disziplin ab:

  • Orthopädie, Physiotherapie – körperliche Bewegung – 3,00 Meter
  • Augenarzt, HNO – geringe körperliche Belastung – 2,5 bez. 2,8 Meter.

Anlagen wie Klimageräte oder mechanische Lüftungseinrichtungen können bei Ausnahmen als Argument herangezogen werden. Rechtzeitig den Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat suchen, es wird nicht automatisch im Einreichverfahren einbezogen.

Sozialraum, WC Personal, Spinde

  • Sobald ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, ist ein Personal WC erforderlich. Nach Geschlecht getrennte Anlagen, wenn regelmäßig gleichzeitig mindestens 5 Frauen und mindestens 5 Männer gleichzeitig anwesend sind.
  • Aufenthaltsbereich für Mitarbeiterinnen (Jausenplatz mit Kühlschrank, Microwelle, etc.), ein Spind/Mitarbeiterin

Ständige Arbeitsplätze

  • Empfangsbereich: Sichtverbindung nach außen, möglichst natürliche Belichtung.
  • In Räumen mit nicht ausreichender Aufenthaltsqualität (z.B. Belichtung) dürfen Mitarbeiter nur max. 2 Stunden pro Tag arbeiten.

Im Teil 3 geht es um die Ausstattung von Arztpraxen.

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DI (FH) Thomas Abendroth
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