Der Corona-Einsatz von Ärzten, wie z.B. Test- und Impftätigkeiten, sind nicht automatisch in der Berufsabsicherung gedeckt. Die ARGE MED hat daher jetzt für diese Bereiche neben einem kostenlosen Haftpflicht-Versicherungsschutz auch einen prämienfreien Straf-Rechtsschutz vereinbaren können.
Beruhigend: Als selbstständig tätiger Arzt sind in der Regel auch alle Tätigkeiten im Rahmen des Corona-Einsatzes von Ihrer Berufsabsicherung abgesichert.
Wenn Sie aber angestellt oder als Arzt in Ausbildung tätig und versichert sind, können Corona-Tätigkeiten eine unerwünschte Lücke in Ihrem Versicherungsschutz darstellen.
Die ARGE MED hat darauf schon frühzeitig in dieser Pandemie reagiert und konnte mit ausgewählten Versicherungsanbietern einen kostenfreien Haftpflicht-Schutz für den Pandemie-Einsatz erwirken. Jetzt ist es gelungen, auch für den Straf-Rechtsschutz eine Gratis-Erweiterung der Versicherung zu erwirken.
Damit ersparen sich Ärzte und Ärztinnen bis auf wenige Ausnahmen eine Umstellung der Berufsabsicherungen!
Wenden Sie sich für Detailfragen gerne an Ihren Ärzte-Spezialberater und leiten Sie diese Information gerne an Bekannte weiter, denn die Pandemie – und damit das erweiterte Betätigungsfeld – scheint uns ja noch länger zu begleiten.