In welcher Lebensphase befindet sich Ihre Praxis?

Suche
Close this search box.

KFZ-Kosten steuerlich absetzen, aber wie?

Die betriebliche Nutzung Ihres Autos als KFZ-Kosten steuerlich abzusetzen klingt doch interessant, oder? Beim Kauf jedoch sind bereits einige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die oft unterschätzt werden.

Beziehen Sie also steuerliche Auswirkungen in die Kaufüberlegungen mit ein. Wie das geht, lesen Sie hier.

Betrieblicher Anteil muss nachweisbar sein

Es ist notwendig, zwischen betrieblich und privat gefahrenen Kilometer Kilometern zu unterscheiden. Das macht ein Fahrtenbuch erforderlich. Es dient zur Glaubhaftmachung gegenüber der Finanz. Geschätzte Privatanteile können bei Prüfungen durch die Finanz nicht anerkannt, bzw. erhöht werden.

Wird ein Wagen mehr als 50% betrieblich genutzt, so können die tatsächlichen KFZ-Kosten zum ermittelten Prozentsatz abgesetzt werden. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50% dürfen nur € 0,42 für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer als Kilometergeld abgesetzt werden. Mit dem Kilometergeld sind alle KFZ-Kosten, also auch z.B. Betankung und Service, abgedeckt.

Variante 1: Kauf

Der Kaufpreis eines neuen Autos ist lt. § 8 Abs 6 EStG immer noch auf acht Jahre zu verteilen. Laut Finanz „darf“ ein Auto nur bis zur Angemessenheitsgrenze von € 40.000 kosten. Der darüber hinaus gehende Kaufpreis ist steuerlich nicht absetzbar. Man spricht hier von der sogenannten Luxustangente.

Variante 2: Restwert Leasing

Beim „klassischen Leasing“, dem Financial Leasing oder Restwert Leasing, sind die bezahlten Leasingraten nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Es muss ein sogenannter Aktivposten gebildet werden. Dieser ist ab dem Zeitpunkt des Kaufes am Ende des Leasings zusammen mit dem Restkaufpreis über eine steuerliche Restnutzungsdauer abzuschreiben, sodass man insgesamt wieder auf die acht Jahre kommt. Auch beim Leasing ist eine anfallende Luxustangente zu berücksichtigen. Daher macht Restwert Leasing steuerlich keinen wirklichen Unterschied zum Kauf.

Variante 3: Operating Leasing

Anders verhält es sich mit dem sogenannten Operating Leasing. Hier sind die „Mietzahlungen“ sofort als Betriebsausgabe abzusetzen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn kein Restwert vereinbart wird und der Leasinggeber das Risiko der Verwertung  alleine trägt. Eine Luxustangente ist auch hier in jedem Fall zu berücksichtigen.

Zusätzlich könnte man sich beim Operating Leasing überlegen, ob es im Einzelfall Sinn eine Vorauszahlung Sinn macht. Also am Ende des Jahres die Leasingraten für einige Monate oder das gesamte nächste Jahr bereits zu begleichen.

Variante 4: Kauf Gebrauchtwagen

Beim Kauf von gebrauchten Wagen ist auf die Erstzulassung abzustellen und die Zeit zwischen Erstzulassung und dem Zeitpunkt des Kaufes von den acht Jahren abzuziehen. Ein drei Jahre alter Wagen wäre demnach noch auf fünf Jahre abzuschreiben.

Achten Sie bitte auf folgenden Aspekt, wenn der Wagen jünger als fünf Jahre ist:

Liegt der Kaufpreis eines gebrauchten Wagens unter der Luxustangente von € 40.000, der Neupreis aber darüber, gilt folgende Regelung:

In diesem Fall ist der tatsächliche Kaufpreis für den Gebrauchtwagen (z.B. € 30.000) nur in dem Verhältnis absetzbar, in dem die € 40.000 Angemessenheitsgrenze zum Neupreis (z.B. € 80.000) stehen. Vom tatsächlichen Kaufpreis sind daher in diesem Beispiel nur 50% (Verhältnis € 40.000 zu € 80.000) also € 15.000 steuerlich verwertbar.

Eine möglicher Tipp in diesem Fall ist daher der folgende: Schaffen Sie sich einen Wagen an, der vom Datum der Erstzulassung bis zum Anschaffungszeitpunkt zumindest fünf Jahre und einen Tag alt ist. Liegt auch der tatsächliche Kaufpreis unter € 40.000, so ist dieser in voller Höhe absetzbar. Hier muss nicht auf einen Neupreis abgestellt werden. 

Variante 5: Fiskal LKW

Als Fiskal-LKW gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Kleinbusse und Pritschenwagen. Eine Liste, in der alle Fiskal-LKWs verzeichnet sind, ist auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu finden.

Für Fiskal LKWs gilt nicht die Regelung der Luxustangente. Die Anschaffungskosten unterliegen daher keiner Kürzung. Außerdem ist für Fiskal LKWs die gesetzliche Nutzungsdauer von acht Jahren nicht zwingend. Hier kann auf eine Nutzungsdauer von nur 5 Jahren abgestellt werden.

Für weitere Fragen und konkrete Beratung kontaktieren Sie mich.

Jetzt Detail-Informationen anfordern

Sobald wir, der Ärzte-Spezialisten Circle, Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen verlässlich zurück. Alle Ihre Angaben behandlen wir streng vertraulich. Hier können Sie auch gerne einen Rückrufwunsch hinterlassen: +43 664 230 40 42

Der Ärzte-Spezialisten Circle verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wir verwenden Ihre persönlichen Daten zur Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Informationen.

Mag. Hans-Georg Goertz
ECOVIS Scholler & Partner WT GmbH