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Finanzamtszahlungen: Änderung von einigen Bankkontonummern

Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben betreffen Finanzamtszahlungen darauf hin, dass es seit 1.1.2021 auf Grund der Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich auch zu einigen Änderungen bei den Kontonummern (IBAN) gekommen ist.

bisheriges Finanzamt bis 31.12.2020seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST)neue Kontonummer seit 1.1.2021
FA Klagenfurt FA St. Veit WolfsbergDST Klagenfurt St. Veit WolfsbergAT92 0100 0000 0556 4572
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein SchwarzDST Tirol OstAT62 0100 0000 0554 4839
FA Bregenz FA FeldkirchDST VorarlbergAT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St.Pölten LilienfeldDST Niederösterreich MitteAT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg TullnDST WeinviertelAT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz UmgebungDST Steiermark MitteAT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 KlosterneuburgDST Wien 4/5/9/10/18/19 KlosterneuburgAT31 0100 0000 0550 4075

Hier ist bei den kommenden Überweisungen folgendes unbedingt zu beachten:

„Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.“

Falsche Überweisungen können Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen verursachen. Bitte kontrollieren Sie, ob in den betroffenen Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge bereits die neue IBAN verwendet wird.

Weitere Informationen zum Thema Steuerzahlungen finden Sie hier auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser NWT-Expertenteam gerne zur Verfügung!

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DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH