Warum sich Strafverfahren häufen?
Wenn wir von gehäuften Strafverfahren bei Zahnärzten sprechen, variieren die Anklagepunkte zunehmend. Für Zahnärzte kommen folgende strafrechtliche Vorwürfe in den Sinn: Falsch- und Überbehandlung aufgrund fehlerhafter oder ungenügender Aufklärung (Körperverletzung), Verwaltungsverstöße (etwa Hygienemängel), standeswidriges Verhalten, Finanzstrafverfahren bei angeblichen Steuerabgabenverkürzungen, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Verwaltungsstrafbestimmungen etc. Das Strafrecht selbst teilt sich auf mehrere Rechtsbereiche auf, zuerst das normale Strafrecht mit Delikten wie Körperverletzung, aber auch Vermögensdelikten, danach das Finanzstrafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Steuern, und zuletzt das immer umfangreichere Verwaltungsstrafrecht.
Versichern bleibt komplex
Die Versicherungsgesellschaften wünschen sich generell immer standardisierte Produkte und Abwicklungen. Das ist praktisch das Gegenteil von dem, was Ärzte benötigen. Denn ein Zahnarzt fängt mit einer Büroinhaltsversicherung für die Ordination nichts an, und zwar auch dann nicht, wenn das Marketing des Versicherers drei Wörter daran ändert und „Spezial-Ordinationsversicherung“ über die Bedingungen schreibt. Womit eine unselige Praxis bei Versichererstandardlösungen beschrieben wäre – einfach aber falsch. Echte Sonderlösungen für Zahnärzte sind hingegen komplex.
Sonderlösungen werden immer wichtiger
Die Sonderlösungen werden auch immer wichtiger, einfach um die Besonderheiten und die Entwicklungen des Berufsstandes angemessen abzubilden. Das stimmt für Berufsthemen wie kosmetische Behandlung – zum Beispiel Farbwechsel von Füllungen – und deren rechtliche Abwicklung ebenso wie für typische Freiberuflerthemen in der Absicherung der eigenen Person bei Unterbrechung, Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die Freiberufler haben hier typischerweise höhere Anforderungen als der Bevölkerungsdurchschnitt, um das Erreichte abzusichern und den Lebensstandard zu halten.