Wer täglich in seine Praxis geht, nimmt diese naturgemäß als einen stabilen und sicheren Ort wahr. Tatsächlich bedrohen zahlreiche Risikoszenarien den erstaunlich gefährdeten und filigranen Ordinationsbetrieb.
Erfahren Sie hier, welche alten und neuen Gefahren es gibt und wie Sie für den Eintrittsfall vorsorgen können.
Hauptursache: Ausfall des Unternehmers
Untrennbar mit dem durch die Zahnarztpersönlichkeit geprägten Ordinationsbetrieb verbunden ist das sogenannte Personenrisiko für den Fortgang des Betriebs. Es ist vor allem der Zahnarzt selbst, der durch Krankheit oder Unfall ausfallen kann. Und dann gilt: Kein Zahnordinationsbetrieb. Mit massiven Folgen: Denn egal ob der Betrieb komplett steht oder ein Vertreter gefunden werden kann – die Kosten laufen in annähernd voller Höhe weiter, und es werden keine oder oftmals nur weit geringere Einnahmen generiert.
Die klassische Absicherung gegen diese unvermeidliche Risikosituation besteht im Abschluss einer sogenannten „BUfT”, einer Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für den Freiberufler. Für keine Berufsgruppe ist diese Absicherung etablierter als bei Zahnärzten. Nirgendwo werden so hohe Unterbrechungssummen gebraucht. Nirgendwo sonst sind die Schadenanzahl und -summen vergleichbar hoch.
Erwähnt sei, dass auch der Ausfall aller Dienstnehmer zur gleichen Zeit die Durchführung von Behandlungen unmöglich machen kann.
Die Qualität der Absicherung entscheidend
Aus dieser besonderen Risikosituation für Zahnärzte heraus sollte die notwendige BUfT-Vorsorge schon zusammen mit der Ordinationsgründung mitgeplant werden. Regelmäßige Anpassungen an Veränderungen der Umsatz- und Kostensituation sind empfehlenswert. Die Kosten sind speziell für junge Zahnärzte erstaunlich gering und steuerlich absetzbar.
Umso entscheidender ist, dass der Bedingungsqualität der Zahnarzt-BUfT höchstes Augenmerk geschenkt wird. Denn hier unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Versicherer massiv: ob und für wie lange im Unterbrechungsfall die weiterlaufenden Kosten und das wegfallende Unternehmereinkommen vom Versicherer übernommen werden.
Die jüngste und modernste Generation von Sonderlösungen beinhalten die immer häufigeren psychischen Schadenursachen. Ebenso einen umfassenden Kündigungsverzicht im Leistungsfall. Sie berücksichtigen sogar Unterbrechungen von mehr als einem Jahr im Fall von chronischen Erkrankungen.
Standardweise fehlen solche auf die Zahnarztsituation zugeschnittene Erweiterungen in den marktüblichen Angeboten. Aber gerade für das exponierte Zahnarztrisiko sollte der umfangreichste Schutz gewählt werden.
Neue Risiken
Als jüngste der realen Gefahren gesellte sich das Cyberrisiko hinzu. Gemeint sind hier alle Formen von gezielten und ungezielten Attacken aus dem Internet. Speziell die sogenannten Kryptotrojaner. Diese legen binnen kürzester Zeit gesamte Anlagen still und verschlüsseln die Betriebsdaten. Im niedergelassenen Bereich habe diese bereits einige Schadensfälle verursacht.
Eine Absicherung für alle Aspekte einer solchen Unterbrechung und für eine rasche mögliche Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ist unbedingt zu empfehlen. Auch hier gilt: ein hoher Leistungsumfang sollte vor die Kosten priorisiert werden. Die Prämien sind grundsätzlich eher gering, aber die meisten Angebote der Versicherer bieten nur Ausschnittsdeckung, die keinen geeigneten Schutz darstellen.
Lassen Sie den Profi genau vergleichen und eine für Ihre Ordination passende Absicherung auch für diese neuen Gefahren ergänzen.