Suche
Close this search box.

COVID-19 Kurzarbeit

Zur neu eingeführten COVID-19 Kurzarbeit konnten weitere offene Fragen geklärt werden. Es wurde gestern zusätzlich festgelegt, dass seitens des AMS auch der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (21,23 % des Bruttobetrages) in Höhe der Arbeitszeitreduktion übernommen wird. Nach wie vor sind einige Fragen offen. Auch das neue Antragsformular ist derzeit angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht.

Wir haben von unserer Kammer die Information erhalten, dass die Formulare „Sozialpartnervereinbarung-Betriebsvereinbarung“ und „Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung“  sowie das AMS- Antragsformular überarbeitet werden. Die neue Version soll voraussichtlich noch heute oder morgen zur Verfügung gestellt werden. Nach Auskunft des AMS werden nur mehr neue Formulare akzeptiert. Um doppelte Arbeitsschritte zu vermeiden, wird empfohlen, auf diese zu warten. Eine rückwirkende Antragstellung ist lt. AMS möglich.

Wir haben für Sie näherungsweise einige Modellrechnungen (hier zum Download der Modellrechnungen) angestellt, um die Kostenauswirkung zu verdeutlichen. Diese dürfen wir Ihnen in der Beilage übermitteln. Aufgrund der sich stündlich ändernden Informationen und Umstände, weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich nur um Näherungswerte handelt, für die wir keine Haftung übernehmen können. Erst auf die finale Zusage der Unterstützung vom AMS werden Sie sich verbindlich stützen können.

Einige wesentliche Eckpfeiler der neu eingeführten COVID-19 Kurzarbeit dürfen wir nachfolgend nochmals zusammenfassen:

  • Es handelt sich um eine der aktuellen Situation angepasste Form der Kurzarbeit, die es Ihnen ermöglicht, betriebsbedingten Kündigungen entgegenzuwirken. Sie können damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen halten und betriebliches Know-how sichern.
  • Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung eine Kürzung der Arbeitszeit von 10 – 90% beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf 0% gesenkt werden, muss aber im Durchschnitt mindestens 10% betragen.

Der dabei entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe so ausgeglichen. Der Mitarbeiter erhält während der Kurzarbeitszeitperiode ein Nettogehalt von 80 – 90%, gestaffelt nach Einkommenshöhe. Ebenfalls ersetzt werden dem Arbeitgeber die anteiligen Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

  • Bei Beginn der Kurzarbeit sind Alturlaube (also Urlaube aus alten Urlaubsjahren, nicht laufender Urlaub) und Zeitguthaben zur Gänze zu konsumieren. Der Beschäftigtenstand muss während der Kurzarbeit und mindestens 1 Monat darüber hinaus aufrechterhalten werden.
  • Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe kann rückwirkend ab 1. März 2020 gestellt werden.
  • Der Kurzarbeitszeitraum beträgt maximal 3 Monate, eine Verlängerung um weitere 3 Monate ist möglich, sofern die Krise entsprechend lange anhält.

Ablauf der Beantragung:

  • Kontaktaufnahme zum AMS
  • Vereinbarung mit Ihrem Betriebsrat oder Einzelvereinbarungen mit den Mitarbeitern schließen
  • Kontakt mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder Standesvertretung zur Unterschrift der Sozialpartnervereinbarung aufnehmen
  • Folgende Dokumente sind erforderlich:
    • Sozialpartnervereinbarung (Einzel- oder Betriebsratsvereinbarung, wenn vom Sozialpartner bereits unterschrieben erleichtert das dem AMS die Arbeit)
    • AMS-Antragsformular (sobald verfügbar)
    • Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten
  • Dokumente an das AMS übermitteln
  • AMS bearbeitet Ihren Antrag
  • AMS informiert Sie über die Entscheidung

Für detaillierte Rückfragen vereinbaren Sie jederzeit gerne einen Termin mit unseren NWT-Ärzte-Steuerspezialisten.

Jetzt Detail-Informationen anfordern

Sobald wir, der Ärzte-Spezialisten Circle, Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen verlässlich zurück. Alle Ihre Angaben behandlen wir streng vertraulich. Hier können Sie auch gerne einen Rückrufwunsch hinterlassen: +43 664 230 40 42

Der Ärzte-Spezialisten Circle verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wir verwenden Ihre persönlichen Daten zur Bereitstellung der von Ihnen angeforderten Informationen.

DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH

Angebote

Spezialisten

Branchen

Regionen