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Anstellungsverbot gefallen

Spitalsambulanzen werden von den Österreicherinnen und Österreichern im Bedarfsfall gerne aufgesucht. Diese Patienten wären jedoch bei einem niedergelassenen Arzt viel besser und viel kostengünstiger aufgehoben.

Die Ambulanzen sind daher überfrequentiert, während die Ordinationen niedergelassener Ärzte gerade nicht geöffnet haben. Warum ist das so?

Als niedergelassener Arzt war es per Gesetz einfach verboten, weitere Ärzte anzustellen. Somit war ein Ordinationsbetrieb mit ausgedehnten Öffnungszeiten nicht machbar.

Mit dem jüngst veröffentlichten neuen § 47a Ärztegesetz wurde erstmalig die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei anderen Ärzten oder in Gruppenpraxen gesetzlich verankert. Somit können sich Ärzte besser strukturieren, indem sie weitere Ärzte anstellen. Damit können die Spitalsambulanzen tatsächlich entlastet werden.

Es bleibt aber eine Größenbegrenzung: In einer Einzelordination kann maximal ein mit 40 Stunden vollzeitbeschäftigter Arzt (oder zwei teilzeitbeschäftigte) angestellt werden. In einer Gruppenpraxis ist die Anzahl der angestellten Ärzte auf zwei 40-Stunden-Kräfte (oder vier Teilzeitkräfte) limitiert. Nur in einer Primär-Versorgungseinrichtung kann die Zahl unter bestimmten Umständen höher sein.

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Andreas Joklik
JOKLIK KATARY RICHTER Rechtsanwälte

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