Eine Visitenkarte der Praxis mit den allgemeinen Angaben zu Arzt, Leistungsspektrum, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zählt heute überall zum Standard. Visitenkarten für Assistentinnen und Assistenten hingegen noch nicht. Mitarbeiter sind in administrativen Fragen meist erste Ansprechpartner der Patienten. Daher sollten sie als solche identifizierbar sein. So kann beim Überreichen des ausgefüllten Rezeptes an Patienten die Mitgabe der Visitenkarte eine freundliche Geste werden – verbunden mit der ernst gemeinten Aufforderung bei Rückfragen oder Unklarheiten bitte sofort zum Telefonhörer zu greifen. Patienten haben einen Ansprechpartner und können in administrativen Fragen gezielt nach ihm fragen.
Je nach Personal- und Patientenstruktur kann es sich auch lohnen, fremdsprachige Visitenkarten drucken zu lassen. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn Arzt oder Helfer sich auf Grund ihrer Sprachkenntnisse auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe konzentrieren. Mit eigener Visitenkarte und sprachkundigem Ansprechpartner können kulturspezifische Kompetenzen oder Angebote berücksichtigt werden.
In einer Teambesprechung sollte die Verteilung der Visitenkarten begründet werden. Sie ist als Aufforderung an die Mitarbeiter zu verstehen, sich als Ansprechpartner gegenüber den Patienten zu präsentieren. Es ist für die Ordination von Vorteil, wenn die Ärztin oder der Arzt in ihrer Cheffunktion auch nach außen hin von ihren Mitarbeitern gestützt werden. Bei der Gestaltung der Visitenkarte sollte auf jeden Fall das Erscheinungsbild der Praxis als Marke und damit das Corporate Branding Eingang finden. Lesbarkeit und Handhabbarkeit werden von jedem guten Grafikbüro berücksichtigt. Je nach Schriftgröße finden dann Angaben zu Name und Funktion sowie zu besonderen Qualifikationen ihren Platz.
Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“