Patientenveranstaltungen sind eine hervorragende Strategie, sich gegenüber der eigenen Klientel als aufmerksamer Hausarzt zu präsentieren. Die Veranstaltungen können unterschiedlicher Natur sein. Einige unserer Klienten veranstalten regelmäßige Informationsabende für bestimmte Risikogruppen unter ihren Patienten, wo mitunter befreundete Fachkollegen zum Gratistarif auftreten.
Ein anderer Beweggrund können reine Marketingüberlegungen sein: Der Arzt veranstaltet ein kleines Fest zu Weihnachten oder im Fasching für seine Patienten. Der Zweck ist eindeutig: Die Patienten mit einer Art Belohnung enger an die Ordination zu binden.
Einen weiteren Grund für eine Veranstaltung ist die Einladung an Zuweiser oder anderen kooperierenden Arztkollegen. Auch unter diesem Adressatenkreis ist Kommunikation und Abstimmung wichtig.
Etwas Sorgfalt bedarf es bei der Art der Einladung, um die Ausgaben für die Veranstaltung auch steuerlich absetzen zu können. Wenn der Zweck der Veranstaltung in Richtung Gesundheitsaufklärung oder Vermittlung von Produktinformation geht, lässt sich eine betriebliche Veranlassung leicht argumentieren. Beim Treffen der zuweisenden Ärzte tut der Mediziner gut daran, so etwas wie eine Tagesordnung vorweisen zu können, die den Arbeitscharakter der Zusammenkunft unterstreicht.
Schwierig wird die steuerliche Absetzbarkeit bei reinen „Patientenpartys“. Hier unterstellt die Finanz eine Repräsentation des Arztes, die als nicht absetzungswürdig angesehen wird. Dieser Charakter wird durch die Wahl eines Lokals als Austragungsort noch unterstrichen.
Daher bleibt als letzter Tipp: Achten Sie darauf, dass die betriebliche Motivation Ihrer Veranstaltung klar zu Tage tritt. Sie ersparen sich spätere Diskussionen.
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“