Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden per Mausklick geregelt: Die Digitalisierung ist dabei, in alle Ritzen unseres Lebens einzudringen. Der Druck der Patientenschaft steigt, ebenfalls digitale Dienstleistungen anzubieten.
Einstweilen sind Diagnosen und medizinische Beratungen ohne persönlichen Kontakt immer noch untersagt. Das Fernbehandlungsverbot sorgt dafür. Dabei fordert der Patient die Digitalisierung, die er von anderen Lebensbereichen gewohnt ist, auch in der medizinischen Versorgung. Die Änderungen erscheinen mir unaufhaltsam. Und jeder Arzt und Ärztin tut gut daran, den Wandel genau zu verfolgen.
In Deutschland hat eine Untersuchung im Auftrag einer Bank die Erwartungshaltung der Patienten abgefragt: Auf die Frage „Welche digitalen Gesundheitsangebote würden sie sich dauerhaft wünschen?“ antworteten 59 Prozent Online-Terminvereinbarung, 32 Prozent E-Mail-Verkehr mit Ärzten/Krankenhäusern/Apotheken, 27 Prozent Telefon-Sprechstunde, 26 Prozent Online-Sprechstunde und immer noch 24 Prozent eine digitale Patientenakte. Und 83 Prozent der Patienten stimmen der Aussage zu, dass „die Digitalisierung im Gesundheitsmarkt noch nicht richtig angekommen ist“.
Ich empfehle meinen Klienten, digitale Werkzeuge wie Online-Terminvergabe, oder Mailverkehr im gesetzlich erlaubten Rahmen (ohne Diagnosen und Therapien) zu nutzen. Trends wie die Online-Sprechstunde per Video-Schaltung, die in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlaubt sind, werden auch in Österreich kommen. Jeder Ordinationsverantwortliche tut gut daran, diese Trends zu verfolgen.
Übrigens: Auch die Arztwahl erfolgt zunehmend mit Hilfe digitaler Medien: Jeder Dritte informiert sich laut der deutschen Untersuchung über einen Arzt durch den Besuch der Homepage oder über Bewertungen auf Online-Bewertungsportalen.
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“