Das BMF hat einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten ökosozialen Steuerreform auf der BMF-Homepage veröffentlicht. Dieser enthält Details zu:
- Senkung der Lohn- und Einkommensteuer (2. Stufe ab 7/2022 von 35% auf 30 % und 3. Stufe ab 7/2023 von 42 % auf 40 %)
- Senkung der Krankenversicherung (um 1,7% bei Arbeitnehmer und Selbstständigen bis Bruttobezug € 2.500,00 bzw. bei Pensionisten bis zu Bruttobezug € 2.200,00 ab 7/2022)
- Mitarbeitererfolgsbeteiligung (steuerfrei bis € 3.000,00 ab 2022 zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt)
- Erhöhung Familienbonus Plus (von € 1.500,00 auf € 2.000,00 pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag)
- Senkung der Körperschaftsteuer (stufenweise auf 24% ab 2023 bzw. 23% ab 2024)
- Anhebung GWG-Grenze (von € 800,00 auf € 1.000,00 ab 2023)
- Investitionsfreibetrag (erhöhter Freibetrag für ökologische Investitionen – damit sollen klimafreundliche Maßnahmen einen zusätzlichen Impuls erhalten)
- Gewinnfreibetrag (erhöhter Grundfreibetrag von 13% auf 15% (ab 2022)
- CO2-Bepreisung und Kompensation (ab 7/2022, gestartet wird bei € 30,00 pro Tonne und bis 2025 auf € 50,00 angehoben)
- Regionaler Klimabonus (die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden an die Menschen zurückgezahlt – wer sich klimaschonend verhält, profitiert mehr von diesem Bonus)
- Besteuerung von Kryptowährungen (um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung erfolgen)
Ein Gesetzesentwurf über die geplante Steuerreform liegt derzeit noch nicht vor. Der weitere Gesetzwerdungsprozess im Parlament ist abzuwarten.