Registrierkasse / Jahresbelegprüfung

Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg 2022 Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2023 (manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über das Registrierkassen-Webservice) geprüft werden muss (verpflichtende Überprüfung des Manipulationsschutzes!). Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Monatsbeleg Dezember ein Nullbeleg.Daher: Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg