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Verordnung zum verlängerten Ausfallbonus (Ausfallbonus II)

Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallbonus (nun Ausfallbonus II) veröffentlicht. Die Eckpunkte des Ausfallbonus II sind: Der Ausfallbonus wird bis 30.September 2021 verlängert (weitere 3 Monate) Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall (bisher 40%, Pkt 3.1.3 der RL) Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt (wie beim UE-II) Keine