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Meldepflicht für Schenkungen?

Seit dem Jahr 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Es besteht allerdings die Verpflichtung, bestimmte Schenkungen dem Finanzamt zu melden. Zu melden sind Schenkungen unter Lebenden, wenn der Geschenknehmer oder Geschenkgeber zum Zuwendungszeitpunkt den Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Bei juristischen Personen muss der Sitz der Geschäftsleitung im