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Wenn Ärzte Ärzte anstellen wollen – die Arztanstellung

Einem niedergelassenen Kassenarzt ist es aktuell aufgrund des Kassenvertrages explizit verboten, einen Arzt als Dienstnehmer anzustellen. Es ist lediglich zulässig, sich im Falle von Krankenständen, Urlauben oder Fortbildungen durch einen selbständigen Arzt vertreten zu lassen. Dies ist jedoch keine Arztanstellung im engeren Sinn. Einem Wahlarzt hingegen ist es gesetzlich nicht verboten, einen anderen Arzt anzustellen.