Wie kann ich meine Ordination künstlerisch und kostengünstig zugleich gestalten?

Der Zusammenhang zwischen Ordinationsgestaltung, Marketing und letztendlich auch der unternehmerischen Rentabilität von Ordinationen ist an dieser Stelle bereits häufig beschworen worden. Dem Patienten fällt es eben leichter an die medizinischen Fähigkeiten seines Arztes zu glauben, wenn Wartezimmer und Behandlungsräume ohne den Mief vergangener Jahrzehnte aus-kommen. Für die Gestaltung der Räume bieten sich viele Möglichkeiten an. Für künstlerisch interessierte Ärzte ist es stets eine interessante Alternative, die beruflichen vier Wände mit Bildern oder Skulpturen zu schmücken. Dabei gibt es immer wieder die Möglichkeit, gratis auf die Werke befreundeter oder bekannter Künstler zurückzugreifen. Bekanntermaßen wird dieses Reservoir an verfügbaren Werken aber mengen- wie qualitätsmäßig rasch ausgeschöpft sein. Dann bleibt noch die Möglichkeit, die künstlerische Wirkung  im Wartezimmer mit eigenem finanziellen Einsatz zu erzielen. Allerdings musste ich etliche meiner Klienten enttäuschen, als sie die Ausgaben für Bilder in die Buchhaltung einbringen wollten. Denn Kunstliebhaber werden vom Fiskus nicht gerade begünstigt. Bilder, Gemälde und Skulpturen, die in der Ordination oder im Arbeitszimmer aufgestellt werden, können nicht als Steuerabsetz-posten geltend gemacht werden. Nur bei Anschaffungskosten unter € 400 besteht unter Umständen die Möglichkeit, das „Werk“ als geringwertiges Wirtschaftsgut aufzunehmen. Es gibt jedoch aus steuerlicher Sicht einen Ausweg: Die Gegenstände werden in diesem Fall nicht erworben, sondern dem Arzt bloß zur Nutzung überlassen. Mietzahlungen können steuerlich dann geltend gemacht werden, wenn die Werke ausschließlich zur Dekoration betrieblich genutzter Räume verwendet werden. Sind die Raten allerdings so hoch, dass die Finanz von Kaufpreisraten ausgehen kann, muss man sich den Wandschmuck ohne steuerliche Anerkennung selbst finanzieren. Das Verständnis für Kunst ist beim Fiskus nur mäßig ausgeprägt.

Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“

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Iris Kraft-Kinz
MEDplan GmbH & Co KG

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