Wie Recall-Systeme Patienten von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen überzeugen?

Mag.-Iris-Kraft-Kinz

Oft ist ein Anstoß notwendig, um eine erwünschte Reaktion zu erhalten. Ich kann es auch einfacher ausdrücken: Viele Patienten begrüßen es, wenn sie an Termine erinnert werden: Eine Befragung in mehreren Ordination zeigte, dass 82 Prozent der antwortenden Patienten die Erinnerung mit „gut“ oder „eher gut“ benoten. Jeder Check-up-Patient sollte daher befragt werden, ob man ihn im nächsten Jahr an die Untersuchung erinnern soll.

Recall lautet hier das Stichwort. So sehr Patienten es in der Hausarztpraxis auch schätzen mögen, dass sie von ihrer Praxis an anstehende Präventionstermine erinnert werden, ohne deren explizites Einverständnis, geht aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nichts. Notwendige Voraussetzung für die Recall-Praxis ist demnach das Vorliegen, der mit persönlicher Unterschrift versehenen Einverständniserklärung des jeweiligen Patienten. Der Termin kann problemlos in die Praxis-EDV eingepflegt werden. Dabei wird auch festgelegt, welcher Kanal für den individuellen Patienten, der gewünschte für ein Terminangebot ist. Die Bandbreite reicht dabei vom klassischen Brief oder Fax über die Postkarte oder E-Mail bis hin zur SMS. Ein Recall über WhatsApp oder ähnliche digitale Dienstleistungsangebote ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht empfehlenswert. Sinnvoll ist auch, dem Patienten zu erklären, welche Untersuchungen vom Leistungskatalog der Krankenkassen nicht abgedeckt werden. Ein hoher Prozentsatz ist bereit, bei Vorsorgeuntersuchungen Zusatzleistungen selbst zu bezahlen. Wichtig ist, die Ergebnisse über das Abschlussgespräch hinaus für den Patienten verständlich schriftlich aufzubereiten und ihm die Werte mitzugeben. Eines noch: Ihr Team soll auch unbedingt vermerken, wenn der Patient keine Erinnerung an Termine wünscht. Beschwerden und im schlimmsten Fall Klagen sind sonst vorgegeben.

Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“

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