Zusammenschluss- oder Realteilungsverträge von Gruppenpraxen
Seit dem Wartungserlass zum Umgründungssteuergesetz 2022 ist es möglich, eine Einbringung, einen Zusammenschluss oder eine Realteilung bereits vor dem Stichtag vertraglich abzuschließen. Es sind dafür sämtliche Bestandteile des Vertrages in diesen Umgründungsvertrag aufzunehmen. Einzelne, für die korrekte steuerliche Abwicklung erforderliche Punkte können vorläufig klar definiert und festgesetzt werden und müssen innerhalb von 9 Monaten ab