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Investitionsprämie – 3-Monatsfrist für Abrechnung ab 30.9.2021!

In Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist festgelegt, dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws (Austria Wirtschaftsservice) spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung vorzulegen. Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen nicht der 3-Monatsfrist. Hier spielt der Zeitpunkt