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Kurzarbeit Phase 5

Die neue Phase 5 gilt ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens jeweils 6 Monaten. Es erfolgt eine Trennung der betroffenen Betriebe in zwei Kategorien. Zum einen in besonders betroffene Betriebe und zum anderen die übrigen Betriebe. Besonders betroffene Betriebe erhalten voraussichtlich bis 31.12.2021 die volle Beihilfe, bei den übrigen Betrieben wird die Beihilfe