Es gibt zahlreiche Formen von Ärztekooperationen. Die Spannbreite reicht von der Kostengemeinschaft, in der mehrere Ärzte auf eigene Rechnung gemeinsam eine Ordination betreiben, über die Gerätegemeinschaft bis hin zur Ertragsgemeinschaft, wo neben den Kosten auch der Ertrag nach einem Schlüssel geteilt wird. Gruppenpraxen repräsentieren wieder eine eigene Spezies, da sie auch über eine gemeinsame rechtliche Basis verfügen. Neben vielen Fragen steht immer wieder das Einsparungspotential im Vordergrund: Was können mehrere Medizinerinnen und Mediziner sparen, was einer allein nicht kann?
Beim Praxis-Sharing, bei dem sich ein Vollerwerbsarzt mit einem anderen Vollerwerbsarzt die Ordination samt Infrastruktur teilt, stellt sich zuerst die Frage, wie sich die Gesamtkosten erhöhen werden und welche Auswirkungen dies auf den einzelnen Arzt hat. Die richtige Vorgangsweise trennt zwischen den „variablen“ Kosten, die anfallen, wenn die Ordinationen mehr oder weniger Sprechstunden aufweist. Die Fixkosten fallen an, egal, ob die Ordination vier Stunden, acht Stunden oder zwölf Stunden am Tag geöffnet hat. Personal-, Energie- oder Materialkosten sind typische variable Kosten. Miete, Betriebs- oder IT-Kosten sind in ihrer Höhe festbestimmt. Bei durchschnittlichen Ordinationen von Allgemeinmedizinern hält sich die Aufteilung von Fix zu Variabel ungefähr die Waage. Bei einem Gewinnanteil von 42 Prozent – 58 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes einer allgemeinmedizinischen Ordination sind Kosten – bleiben etwa 20 Prozent der Fixkosten übrig. So ergibt sich unter gleichgewichteten Partnern das theoretische Einsparpotenzial einer Praxisgemeinschaft mit zehn Prozent. Bei Gruppenpraxen ist der Kostenvorteil noch etwas geringer, da durch die Gründungs- und Verwaltungskosten einer OG oder GmbH zusätzliche Kosten erstehen.
Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines jeweils anderen Geschlechtes. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle: (MEDplan-)Kolumne von Frau Mag. Iris Kraft-Kinz, erschienen im „Medical Tribune“