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Kurzarbeit Phase 3

Regierung und Sozialpartner kündigen neues Kurzarbeitsmodell an

Das am 29. Juli 2020 präsentierte Kurzarbeitsmodell soll Planungssicherheit für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen bringen.

Ab 1. Oktober 2020 kann die neue Kurzarbeitshilfe für weitere sechs Monate beantragt werden.

Die Höchstarbeitszeit wurde von 90% auf 80% reduziert, die Mindestarbeitszeit von 10% auf 30% erhöht – in Ausnahmefällen kann diese jedoch durch Zustimmung der Sozialpartner unterschritten werden.

Beschäftigte erhalten weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Die tatsächlich erbrachten Leistungen werden, wie gewohnt, von den Unternehmen bezahlt, für die Differenz, inkl. den zusätzlichen Lohnnebenkosten, kommt das AMS auf.

Weiters sind Arbeitnehmer zu einer Weiterbildungsbereitschaft verpflichtet. Die Weiterbildungen finden während den Ausfallsstunden statt und werden vom AMS durchgeführt. Weiterbildungsmaßnahmen können durch das Unternehmen unterbrochen werden – in diesem Fall können die ArbeitnehmerInnen diese innerhalb der nächsten 18 Monate nachholen.

Einen detaillierten Überblick finden Sie im Leitfaden der WKO:

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DI Karin Wagenbauer-Necas
NWT Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH