Dürfen Zahnärzte testen?
Zuerst zum Testen: Zahnärzte werden nach geltender Rechtslage unter jenen Gesundheitsberufen geführt, die kraft ihres Berufsrechts befugt sind, zu diagnostischen Zwecken Abstriche aus Nase und Rachen für einen COVID-19-Antigen-Test bzw. für einen COVID-19-Antikörpertest durchzuführen. Aber dürfen Sie auch impfen? Zur Durchführung einer COVID-19-Schutzimpfung sind Ärzte sämtlicher Fachrichtungen und außerdem zumindest unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe